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OLG Hamm - Entscheidung vom 20.04.2005

20 U 239/04

Normen:
VVG § 16 Abs. 1 § 22
BGB § 123 Abs. 1

I. Der Kläger begehrt aus einer bei der Beklagten genommenen Geschäftsversicherung, welche auch das Risiko des Einbruchsdiebstahls umfasst, Zahlung von 74.854,15 EUR nebst Zinsen. Er hat behauptet, zwischen Freitag, [...]
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