Die sofortige Beschwerde ist begründet. Dem Antragsteller steht als Mitbewerber jedenfalls nach §§ 8 Abs. 1 , Abs. 3 Nr. 2 , 3 , 4 Nr. 1, 5 UWG ein Unterlassungsanspruch gegen den Antragsgegner zu. Es kann letztlich [...]
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