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OLG Hamm - Entscheidung vom 14.07.2005

21 U 130/04

Normen:
BGB § 138 Abs. 1 § 154 § 155 § 157 § 242 § 286 (a.F.) § 371 § 768 § 776
VOB/B § 17 Nr. 3 Rdn. 8 § 17 Nr. 8
AGBG § 1 § 3 § 5 § 9

Fundstellen:
BauR 2006, 393
NJW 2006, 384
NJW-RR 2006, 31
OLGReport-Hamm 2005, 667

A. Von einer Sachverhaltsdarstellung wird gem. § 540 Abs. 2 in Verbindung mit § 313 a Abs. 1 Satz 1 ZPO abgesehen. B. Die zulässige Berufung der Klägerin ist unbegründet. Die Beurteilung richtet sich nach dem bis zum [...]
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