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OLG Hamm - Entscheidung vom 24.05.2005

1 Ss OWi 170/05

Normen:
StPO § 244
StPO § 344

Die von dem Betroffenen erhobene Rüge der Verletzung formellen Rechts greift nicht durch. Soweit der Betroffene die fehlerhafte Ablehnung des in der Hauptverhandlung gestellten Beweisantrags zu Ziffer 1 beanstandet, [...]
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