Die Generalstaatsanwaltschaft hat ihre Anträge, die Auslieferung der Verfolgten für unzulässig zu erklären sowie den Auslieferungshaftbefehl vom 4. Januar 2005 aufzuheben, wie folgt begründet: 'Der Senat hat gegen die [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!