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OLG Hamburg - Entscheidung vom 10.01.2005

8 W 293/04

Normen:
RVG Anl. 1 zu § 2 Abs. 1 S. 1 Anl. 1 Nr. 2400 § 3 Abs. 4 § 11

Fundstellen:
ZfS 2005, 201

In Wettbewerbssachen ist es unabdingbar, die Gegenseite vorab abzumahnen, was dann eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2400 VV RVG anfallen lässt. Wenn diese nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG zur Hälfte auf die Verfahrensgebühr [...]
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