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OLG Hamburg - Entscheidung vom 10.02.2005

5 U 39/04

Normen:
BGB § 280 Abs. 1
UWG § 3 § 4 Nr. 10 § 8 Abs. 3 Nr. 1

Fundstellen:
GRUR-RR 2006, 30

I. Der Kläger betreibt eine Lotto- und Totoannahme- sowie eine Presseverkaufsstelle. Er ist zugleich erster Vorsitzender des Bundesverbandes der Lotto- und Totoverkaufsstellen in Deutschland e.V.. Die Beklagte ist ein [...]
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