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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 09.05.2005

20 W 460/04

Normen:
BGB § 1835
BGB § 1836
BGB § 1901 Abs. 1
BGB § 1908i Abs. 1
BVormVG § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2

Die kraft Zulassung im angefochtenen Beschluss statthafte und auch im Übrigen zulässige sofortige weitere Beschwerde der Beteiligten zu 2), mit welcher sie sich gegen die Festsetzung von Aufwendungsersatz und Vergütung [...]
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