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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 17.05.2005

6 W 36/05

Normen:
RVG-VV Nr. 1000
RVG-VV Nr. 1003
ZPO § 91a
ZPO § 98

Über die sofortige Beschwerde war durch den Senat in der vom Gerichtsverfassungsgesetz vorgesehenen Besetzung zu entscheiden, nachdem der Einzelrichter die Sache gemäß § 568 Abs. 1 Satz 2 ZPO dem Senat übertragen hat. [...]
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