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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 26.09.2005

12 U 39/05

Normen:
BGB § 119 Abs. 1 § 142 Abs. 1 § 362 Abs. 1 § 488 § 812

I. Der im Jahre 1933 geborene Kläger hatte im Jahre 1996 zum Erwerb einer Eigentumswohnung bei der Beklagten ein durch Grundschuld gesichertes Darlehen über 50.000,00 DM aufgenommen, über dessen Tilgungsmodalitäten die [...]
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