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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 16.02.2005

23 U 52/04

Normen:
BGB § 490 Abs. 2
BGB § 812

I. Auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil, die keiner Änderung bedürfen, wird zunächst gemäß § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO Bezug genommen. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass sich die vom Kläger mit [...]
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