I. Die sofortige Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluß ist zulässig. Sie ist statthaft (§§ 464 b Satz 3 StPO , 104 Abs. 3 Satz 1 ZPO , 11 Abs. 1 RPflG ) und innerhalb der hier geltenden Frist von einer Woche [...]
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