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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 13.07.2005

2 UF 13/05

Normen:
BGB § 1581 § 1603

Mit dem angefochtenen Urteil, auf das wegen des Sach- und Streitstandes im Übrigen Bezug genommen wird, hat das Amtsgericht den Beklagten zur Zahlung von rückständigem Kindesunterhalt an den Kläger zu 2) verurteilt, [...]
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