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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 18.07.2005

4 U 101/05

Normen:
ZPO § 516 Abs. 3

Die in § 516 Abs. 3 ZPO bestimmten Folgen der Berufungsrücknahme durch die Klägerin sind von Amts wegen auszusprechen. Entgegen der Auffassung der Klägerin besteht sowohl für den Verlustigkeits- als auch für den [...]
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