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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 13.05.2005

I-17 U 106/04

Normen:
HWiG § 3 Abs. 1 Satz 1 § 5 Abs. 2
VerbrKrG § 3 Abs. 2 Nr. 2 § 9
BGB § 242

I. Die Klägerin nimmt die beklagte Bausparkasse auf Schadensersatz i.H.v. 35.410,02 EUR nebst Zinsen, Freistellung von Verbindlichkeiten aus einem Darlehensvertrag zwischen ihr und der Landesbank B.-W. sowie auf [...]
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