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OLG Dresden - Entscheidung vom 12.05.2005

2 Ss 278/05

Normen:
StGB § 69 Abs. 2 Nr. 2 § 142

Fundstellen:
DAR 2005, 459
NJ 2005, 379
NJW 2005, 2633
NZV 2006, 104
StV 2005, 443
VRS 109, 20
VersR 2006, 1140

I. Das Amtsgericht Dresden hat den Angeklagten wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu jeweils 20,00 EUR verurteilt. Zugleich hat es ihm die Fahrerlaubnis entzogen, seinen [...]
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