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OLG Celle - Entscheidung vom 22.04.2005

8 W 173/04

Normen:
ZSEG § 3 Abs. 2 § 8 Abs. 1 Nr. 1 § 11 Abs. 2

Der Beschwerdeführer wendet sich dagegen, dass ihm die (u.a.) beantragte Entschädigung nach § 3 Abs. 2 ZSEG in Höhe von 276 EUR für den Zeitaufwand (für Schriftverkehr, Telefonate, und Anfertigung der Mehrexemplare) im [...]
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