I. Der Antrag der Antragstellerin ist gem. § 23 Abs. 1 EGGVG statthaft. Die Ablehnung des gem. § 4 InsO , 299 Abs. 2 ZPO zu beurteilenden Akteneinsichtsgesuches stellt einen Justizverwaltungsakt dar. Zulässig ist der [...]
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