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LG Kaiserslautern - Entscheidung vom 28.12.2005

6035 Js 19586/04 - 4 KLs

Normen:
RVG-VV Nr. 4110

Fundstellen:
RVG-Letter 2006, 41

I. Der von der Pflichtverteidigerin eingelegte und als sofortige Beschwerde bezeichnete Rechtsbehelf ist als Erinnerung i.S.v. § 56 Abs. 1 S. 1 RVG zu behandeln. Obwohl die Festsetzung der Vergütung ist von einer [...]
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