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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 11.08.2005

7 Ta 149/05

Normen:
ZPO § 888 Abs. 1

I. Die Gläubigerin war bei den Beklagten als Rechtsanwältin beschäftigt. Durch rechtskräftiges Versäumnisurteil vom 18.01.2005 wurden die Beklagten verurteilt, der Gläubigerin ein wohlwollendes qualifiziertes [...]
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