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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 17.10.2005

2 Ta 222/05

Normen:
RVG § 33 Abs. 3 Satz 3

I. Die Parteien haben in der Hauptsache um die Wirksamkeit einer Kündigung gestritten. Im Gütetermin vom 01.03.2005 haben die Parteien einen verfahrensbeendenden Vergleich abgeschlossen. Mit Beschluss vom 11.07.2005 [...]
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