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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 17.02.2005

6 Sa 839/04

Normen:
SGB VII § 105 Abs. 1 Satz 1

Fundstellen:
MDR 2005, 1117

Der Kläger, welcher bei der Beklagten zu 1) als Auszubildender für den Beruf des Malers und Lackierers beschäftigt war, wobei das Ausbildungsverhältnis bis zum 31.07.2002 laufen sollte, hat mit seiner Klage - [...]
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