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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 15.06.2005

11 Ta 40/05

Normen:
RVG § 23 Abs. 3
GKG § 42 Abs. 4 S. 1
BetrVG § 23 Abs. 1

I. Gegenstand der vorliegenden Entscheidung ist der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Koblenz vom 28.01.2005 (Bl. 147 f. d.A.), mit dem der Gegenstandswert für das vorliegende Verfahren auf 12.000 EUR festgesetzt [...]
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