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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 07.07.2005

4 Ta 169/05

Normen:
ZPO § 85 Abs. 2 § 141 Abs. 3 Satz 1

Zum Kammertermin am 08.06.2005 hat das Arbeitsgericht Trier das persönliche Erscheinen unter Anderem des Klägers angeordnet. Der Kläger ist, genau wie der Beklagte, zum Termin nicht erschienen. Eine Aufklärung des [...]
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