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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 06.10.2005

6 Sa 373/05

Normen:
BGB § 626 Abs. 1
KSchG § 1 Abs. 2 Satz 1

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Kündigung, welche die Beklagte als fristlose zum 31.12.2004 mit Schreiben vom 27.12.2004 nach drei vorausgegangenen Abmahnungen erklärt hat. Der Kläger hat seine Klage, [...]
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