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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 18.04.2005

2 Sa 126/05

Normen:
ZPO § 91a § 935 § 940

Haben die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt, so entscheidet das Gericht über die Kosten unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen. § 91 a ZPO [...]
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