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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 21.01.2005

10 Ta 7/05

Normen:
ZPO § 236 Abs. 2 Satz 1

Die nach § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO an sich statthafte sofortige Beschwerde ist unzulässig. Nach § 569 Abs. 1 i. V. m. § 127 Abs. 3 ZPO ist die sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen im Verfahren über die [...]
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