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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 22.04.2005

8 Ta 82/05

Normen:
GKG § 42 Abs. 4
ArbGG § 12 Abs. 7 (a.F.)
ZPO § 5

I. Mit ihrer am 29.11.2004 zum Arbeitsgericht erhobenen Klage kündigte die Klägerin die Stellung folgenden Antrages an: 'Es wird festgestellt, dass die Kündigung des Beklagten vom 24.11.2004 rechtsunwirksam ist und der [...]
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