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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 07.07.2005

10 Ta 144/05

Normen:
RVG § 33 Abs. 3 § 56 Abs. 2

Die sofortige Beschwerde ist unzulässig. Die Zulässigkeitsvoraussetzungen des von den Beschwerdeführern eingelegten Rechtsmittels bestimmen sich - obwohl im Übrigen nach § 60 Abs. 1 RVG vorliegend noch die Regelungen [...]
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