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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 25.01.2005

12 Ta 279/04

Normen:
GKG § 42 Abs. 4 S. 1
ArbGG § 12 Abs. 7 S. 1

I. Der seit 01.02.1994 bei der Beklagten beschäftigte Kläger erhielt von dieser zwei gleichlautende Kündigungsschreiben, einmal mit dem Datum des 25.08.2003 und einmal mit dem Datum des 28.08.2003. Eines wurde ihm per [...]
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