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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 15.11.2005

9 Ta 257/05

Normen:
GKG § 42 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Satz 1
BGB § 779 Abs. 1

I. Die Klägerin war seit dem 31.07.2000 bei der Beklagten als Sachbearbeiterin gegen Zahlung eines monatlichen Arbeitsentgeltes in Höhe von durchschnittlich 3.203,33 EUR brutto mit einer Wochenarbeitszeit von 40 [...]
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