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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 22.04.2005

4 Ta 94/05

Normen:
RVG § 33

I. Im Ausgangsverfahren klagte der Kläger auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch Kündigung aufgelöst wurde und für den Obsiegensfall auf Weiterbeschäftigung. Weiter verlangte er ein Zwischenzeugnis. [...]
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