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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 16.12.2005

4 Ta 299/05

Normen:
ZPO § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 a § 120 Abs. 4

I. Im Ausgangsverfahren wurde dem Kläger Prozesskostenhilfe mit Ratenzahlung bewilligt. Der Kläger verfügt über ein monatliches Nettoeinkommen in Höhe von 756,60 EUR an Arbeitslosengeld, welches ausweislich des [...]
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