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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 11.08.2005

11 Ta 173/05

Normen:
ZPO § 120 Abs. 4 Satz 2 § 124 Nr. 2 Halbs. 2

I. Mit seiner (sofortigen) Beschwerde wendet sich der Kläger gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 07.03.2005, mit dem dieses den Prozesskostenhilfe bewilligenden Beschluss vom 16.05.2001 aufgehoben hat. [...]
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