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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 13.05.2005

11 Ta 32/05

Normen:
ZPO § 115 Abs. 2 § 124 Abs. 4 Satz 1, 2, 3
KSchG § 9, 10
BSHG § 88 Abs. 2

I. Mit ihrer sofortigen Beschwerde wendet sich die Klägerin dagegen, dass das Arbeitsgericht Kaiserslautern mit Beschluss vom 28.12.2004 den Prozesskostenhilfe bewilligenden Beschluss vom 30.08.2004 aufgehoben hat. Mit [...]
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