Die Klägerin erstrebt mit der Berufung die Erhöhung der im Versäumnisurteil vom 08.11.2004 festgesetzten Entschädigungssumme von 4.000,00 EUR gemäß §§ 9 , 10 KSchG . Die Klägerin war seit dem 19.06.2000 bei der [...]
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