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LAG Hamm - Entscheidung vom 26.08.2005

13 TaBV 147/04

Normen:
BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2
AÜG § 14 Abs. 2, Abs. 3

A. Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Unterlassungsanspruches (noch) um das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats. Der antragstellende Betriebsrat vertritt etwa 230 Beschäftigte des [...]
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