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LAG Hamm - Entscheidung vom 07.06.2005

19 (9) Sa 232/05

Normen:
BGB § 394 § 626 Abs. 2
ZPO §§ 850 ff.

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung sowie einen Restvergütungsanspruch des Klägers. Der am 11.08.1953 geborene, verheiratete Kläger war seit dem 01.04.1978 bei der Beklagten, zuletzt [...]
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