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LAG Düsseldorf - Entscheidung vom 23.06.2005

11 Sa 483/05

Normen:
BGB § 242 § 611 § 613 § 613 Abs. 6 § 613a Abs. 1 Satz 1
KSchG § 4 Satz 1, Satz 2
ZPO § 265 Abs. 2 Satz 1 (analog)

Fundstellen:
DB 2005, 2696

Die am 01.02.1952 geborene Klägerin war zunächst seit 1984 in der St.-B.-Hospital GmbH in L. als Reinigungskraft beschäftigt. Diese Tätigkeit nahm sie ab dem 01.07.1990 als Angestellte der in E. ansässigen Firma L. D. [...]
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