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LAG Berlin - Entscheidung vom 09.12.2005

8 Sa 1442/05

Normen:
KSchG § 1 Abs. 5
BetrVG § 111

Fundstellen:
AuA 2006, 297
NJ 2006, 238

Die Parteien streiten über die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen Kündigung, die die Beklagte, die mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt, auf der Grundlage eines Interessenausgleichs mit Namensliste vom 21. Januar [...]
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