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FG Niedersachsen - Entscheidung vom 31.08.2005

2 K 306/03

Normen:
EStG § 34 Abs. 2 Nr. 4

Streitig ist, ob Honorarnachzahlungen, die der Kläger im Streitjahr 2001 für seine selbstständige Tätigkeit in den Vorjahren 1993 bis 1998 erhalten hat, nach § 34 EStG als außerordentliche Einkünfte zu besteuern sind. [...]
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