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FG Münster - Entscheidung vom 25.01.2005

10 K 1947/04 EZ

Normen:
EigZulG § 5 § 11 Abs. 4

I. Streitig ist, ob der Beklagte die Eigenheimzulage rückwirkend aufheben durfte, weil ihm nachträglich bekannt geworden ist, dass der Gesamtbetrag der Einkünfte in den nach § 5 Eigenheimzulagegesetz ( EigZulG ) [...]
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