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FG München - Entscheidung vom 26.08.2005

4 V 2213/05

Normen:
BewG § 146 Abs. 6

I. Streitig ist im Hauptsacheverfahren die Höhe des sogenannten Bedarfswertes. Wegen des Sachverhalts im Einzelnen wird auf die Einspruchsentscheidung vom 26. April 2005, die Akten und die von den Beteiligten [...]
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