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FG München - Entscheidung vom 10.01.2005

4 V 2999/04

Normen:
ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 1 § 3 Abs. 2 Nr. 5, Nr. 6
BGB § 1940 § 2294

Fundstellen:
DStRE 2006, 88
EFG 2005, 717
Steuertelex 2005, 375

I. Streitig ist im Einspruchsverfahren, ob die aufgrund eines Erbvergleichs vom Vermächtnisnehmer erfolgte Geldzahlung für die Aufhebung eines testamentarischen Veräußerungsverbots an einem ihm vermächtnisweise [...]
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