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FG Köln - Entscheidung vom 11.05.2005

4 K 2205/02

Normen:
EStG § 10d Abs. 3 § 46 Abs. 2 Nr. 8
AO § 181 Abs. 5

Fundstellen:
EFG 2005, 1679

Bereits im Jahr 1997 (vgl. Aktenvermerk des Beklagten vom 09.07.1997) lagen dem Beklagten unvollständige Einkommensteuer- und Gewerbesteuererklärungen für das Jahr 1993 vor (Anlage GSE für die Klägerin nebst [...]
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