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FG Köln - Entscheidung vom 01.06.2005

7 K 3186/04

Normen:
AO § 42
EStG § 7g Abs. 3

Fundstellen:
DStRE 2005, 1252
EFG 2005, 1413

Zwischen den Beteiligten ist die Berücksichtigungsfähigkeit einer vom Kläger gebildeten Ansparrücklage gemäß § 7 g Abs. 3 EStG streitig. Da die Kläger für das Streitjahr 1999 zunächst keine Einkommensteuererklärung [...]
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