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FG Köln - Entscheidung vom 06.07.2005

11 K 5302/04

Normen:
EigZulG § 5 Abs. 2 § 7 § 11 Abs. 4
GG Art. 3 Abs. 1
AO § 173 Abs. 1 Nr. 1
EigZulG § 5 Abs. 1

Fundstellen:
DStRE 2005, 1265
EFG 2005, 1522

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Beklagte den Bescheid über die Eigenheimzulage für ein Folgeobjekt zu Recht rückwirkend aufgehoben hat. Die Klägerin wird zusammen mit ihrem Ehemann zur Einkommensteuer [...]
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