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FG Köln - Entscheidung vom 14.04.2005

13 K 2244/01

Normen:
AO (1977) § 160

Fundstellen:
EFG 2006, 621

Die Beteiligten streiten über die Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen, insbesondere darüber, ob die Klägerin den Darlehensgeber hinreichend bezeichnet hat (§ 160 der Abgabenordnung - AO -). Die Klägerin stellt ... und ... [...]
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