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FG Köln - Entscheidung vom 03.11.2005

10 K 1129/02

Normen:
EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6b Satz 1 § 9 Abs. 5 § 33a Abs. 1 Satz 1, Satz 4

Die Beteiligten streiten über die Abzugsfähigkeit von Arbeitszimmer-Kosten und von Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung. Die Kläger sind seit März 1999 verheiratet und werden zusammen zur Einkommensteuer [...]
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