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FG Hamburg - Entscheidung vom 10.02.2005

V 280/01

Normen:
EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1
EStG § 8 Abs. 1, Abs. 2 S. 1

Fundstellen:
DStRE 2005, 742
EFG 2005, 1027

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger ein Arbeitgeberdarlehen zinsverbilligt erhalten hat und deshalb ein geldwerter Vorteil zu versteuern ist. Am 12.2.1999 schloss der Kläger mit seiner Arbeitgeberin, der B, [...]
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